Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundeninformationen - Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Feuerwehrhandwerk bietet Bildungsveranstaltungen, wie Vorträge, Seminare, Lehrgänge und Tagungen an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung solcher Veranstaltungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Auftragserteilung. Wünscht der Auftraggeber Änderungen gegenüber den vereinbarten Leistungen, so ist hierüber ein schriftlicher Vertrag zu schließen.

2.2 Soweit nicht anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die ihm obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn er berechtigte, nachvollziehbare Zweifel an dessen Eignung geltend machen kann.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Mit der Übersendung eines Angebotes bietet der Auftragnehmer den Abschluss eines Dienstvertrages nach §§ 611 ff. BGB an. Das Angebot kann schriftlich, per E-Mail oder per Fax abgegeben werden.

3.2 Ihr Vertragspartner ist:
Feuerwehrhandwerk, vertreten durch Jan Südmersen
Brunings Kamp 8c
49134 Wallenhorst
j.suedmersen@feuerwehrhandwerk.de
05407 32365
Fax: 05407 860646

3.3 Der Dienstvertrag wird für beide Seiten mit der Übersendung des Buchungsformulars durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer verbindlich.

§ 4 Urheberrechtsschutz

4.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer erarbeiteten Konzepte, Teilkonzepte, Lehrmittel und Präsentationen an Dritte weiterzugeben oder diese zu veröffentlichen.

4.2 Konzeptinhalte und Inhalte von Lehrmitteln, Präsentationen und Übungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Markenrechte, Wort- und Bildmarken Aufführungsrechte und allen anderen exklusiven Nutzungsrechten, Nutzungsarten, Auswertungen und Veröffentlichungen, die aus der Geschäftsbeziehung hervorgehen oder sich im Laufe der Nutzung entwickeln. Bei Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Gelieferte Ware und sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte betreffend seiner Leistung bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Auftragnehmers.

5.2 Alle Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung/-verwertung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an den Auftragnehmer abgetreten.

5.3 Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen, Daten oder Trainingsmaterial erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§ 6 Änderung der Leistungen

6.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei zu geringer Anmeldezahl eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Gleiches gilt für krankheitsbedingten Ausfall des Auftragnehmers, bzw. seines beauftragten Subunternehmers, sowie bei höherer Gewalt. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, eine inhaltliche und organisatorische Änderung bzw. Anpassung der Ausbildung vorzunehmen, soweit dadurch Ziel und Wesen der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.

§ 7 Zahlung

7.1 Die Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort netto Kasse ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

7.2 Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen im laufenden Jahr behält sich der Auftragnehmer vor.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei offenen Veranstaltungen eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtsumme vom Auftraggeber einzufordern.

§ 8 Kennzeichnung

8.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf allen Konzeptionen, Lehrmitteln, Unterlagen, Werbemitteln und Informationsmedien auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht/entsteht. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber in seiner Referenzliste aufzunehmen.

§ 9 Gewährleistung und Schadensersatz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Er steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht ein für

die Richtigkeit der Beschreibung der Leistungen im Angebot bzw. in gesonderten Prospekten die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen während der Veranstaltung Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach der Veranstaltung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung/das Werk als mangelfrei abgenommen.

9.2 Für nicht offensichtliche Mängel gilt die Regelung § 634a BGB. Im Falle des Vorliegens von Mängeln hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt das Recht der Minderung oder des Rücktritts vom Vertrag unberührt.

§ 10 Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, c. i. c., mangelhafter oder unvollständiger Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine vom Verwender zu vertretende Pflichtverletzung beruhen.

10.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen bei Verletzungen, die nicht Leib, Leben und Gesundheit berühren, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

10.3 Schadensersatzansprüche für beschädigte Ausrüstung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

10.4 Der Auftragnehmer haftet nur mit dem Auftragswert laut Angebot.

10.5 Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält den Auftragnehmer von einer Aufbewahrungspflicht erstellter Daten frei.

§ 11 Personenbezogene Daten

11.1 Die vom Auftraggeber bei der Buchung angegebenen Daten werden zum Zweck der Geschäftsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber kann auf Antrag Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten, sowie die Berichtigung und Löschung oder Sperrung seiner Daten verlangen. Der Datenschutz ist gewährleistet.

11.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

11.3 Wir weisen Sie darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung von uns, Beauftragten oder Pressevertretern Fotos aufgenommen werden können, auf denen unter Umständen auch einzelne Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar sind. Diese Fotos können ohne Anspruch des Teilnehmers auf Vergütung zur Berichterstattung und Bewerbung weiterer Veranstaltungen aufgenommen und in Print- und Onlinemedien, insbesondere in der Tagespresse, auf Internetseiten und in sozialen Medien, veröffentlicht und verbreitet werden. Wenn Sie mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, auf denen Sie zu erkennen sind, nicht einverstanden sind, teilen Sie dies bitte vor Beginn der Veranstaltung unserem Dozenten/Ausbildungsleiter mit.

§ 12 Rücktritt des Auftraggebers

12.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

12.2 Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes, mindestens jedoch 100,00 Euro zu erheben.

12.3 Bei Stornierungen, die weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen bzw., wenn angemeldete Teilnehmer ohne Stornierung nicht zu der Veranstaltung erscheinen, wird die Teilnahmegebühr voll berechnet

12.4 Es besteht die Möglichkeit, den Dienstvertrag kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des Buchungsformulars ohne Angabe von Gründen gemäß § 312b und 312d BGB zu widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übersendung des Buchungsformulars. Der Rücktritt ist innerhalb der Frist schriftlich zu erklären und an Feuerwehrhandwerk zu senden.

12.5 Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist möglich.

§13 Kündigung

13.1 Eine Kündigung während der Bildungsveranstaltung hat schriftlich per Fax oder Brief zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt in keinem Falle als Kündigung.

13.2 Alle Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind durch den Teilnehmer nicht kündbar.

13.3 Bei Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist eine beiderseitige Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des auf den Eingangstag des Kündigungsschreibens folgenden Lehrabschnittes.

13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der aktuellen Rechtslage (§§ 313, 314 ff. BGB), sowie die sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Ausgleich beider Parteien, bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Schweigepflicht

14.1 Beide Vertragsparteien bewahren absolutes Stillschweigen über Vertragsinhalte, Kosten etc. gegenüber Dritten.

§ 15 Nebenabreden, Vertragsänderungen

15.1Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

§ 16 Erfüllungsort, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

16.1 Sofern sich aus dem Geschäftsvertrag keine andere Regelung ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftraggebers.

16.2 Die Unwirksamkeit einer Bedingung berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.4 Gerichtsstand ist Osnabrück

Hier können Sie die AGB als PDF downloaden.